Zuzahlung ab 01.01.2004
Am 01.Januar 2004 tritt die neue Gesundheitsreform in Kraft.
Was bedeutet das für Sie und was ändert sich bei der Zuzahlung ??
Bisher mussten Sie für jede ärztliche Verordnung 15% des Rezeptwertes als
Eigenanteil selbst übernehmen.
Ab 01.Januar 2004 gilt: Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wird die heutige
Zuzahlung von 15% des Rezeptwertes auf 10% reduziert. Zusätzlich zu diesem
zehnprozentigen Eigenanteil muss für jedes Heilmittelrezept eine
Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro an die physiotherapeutische Praxis ...
Information von Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung